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   VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97   

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https://dejure.org/1997,6226
VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97 (https://dejure.org/1997,6226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 (https://dejure.org/1997,6226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 4 TG 73/97 (https://dejure.org/1997,6226)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97
    Der Antragsgegner hat den Sofortvollzug des Nutzungsverbots in der angefochtenen Verfügung vom 18.09.1996 allein auf die formelle Illegalität der Anlage gestützt, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - HessVGRspr. 1989, 27), zumal die formell illegale Nutzung auch den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 82 Abs. 1 Nr. 12 HBO 1993 erfüllt.
  • VGH Hessen, 05.09.1969 - IV OE 20/68

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Bienenhaltung (Imkerei) im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97
    Soweit dies in dem mit Urteil des Hess. VGH vom 05.09.1969 - IV OE 20/68 - entschiedenen Fall für ein nur bis zum "rechtskräftigen Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens" verfügtes sofort vollziehbares Nutzungsverbot neben einem Abrissgebot anders bewertet worden ist, ist der Sachverhalt anders gelagert und die genannte Entscheidung nicht einschlägig.
  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 4 B 1516/15
    Weder ist die Tatsache der Antragstellung für sich allein geeignet das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des Nutzungsverbots anders zu gewichten und es im Ergebnis hintanzustellen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 1997-4 TG 73/97 -, HessVGRspr 1997, 73 = BRS 59 Nr. 214), noch liegt eine Fallgestaltung vor, bei der der Antragsgegner durch verzögerliche Bearbeitung die Erteilung einer Baugenehmigung verhindert, da die Beigeladene zu 2) nach dem oben Ausgeführten keinen Anspruch auf Genehmigung der streitgegenständlichen Nutzung geltend machen kann.

    Ein Verstoß gegen die Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, die ihren Niederschlag in einem präventiven gesetzlichen Bauverbot gefunden hat, reicht für die Begründung des sofortigen Vollzugs eines Nutzungsverbots regelmäßig aus (Hessischer VGH ständige Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 B 1905/15 -, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 TG 2706/03 -, juris, Beschluss vom 23. Dezember 1988-4 TH 4362/88 - NVwZ, Seite 583, Beschluss vom 30. Januar 1997-4 TG 73/97 -, a. a. O., Beschluss vom 13. August 1986-3 TH 2033/86 -juris).

  • VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09

    Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung

    Ermächtigungsgrundlage für das bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, …
  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Ermächtigungsgrundlage (Befugnisnorm) für das bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 78 Abs. 1 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 61 Abs. 2 Satz 1 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, …
  • VG Frankfurt/Main, 02.03.2011 - 8 L 453/11

    Fiktive Baugenehmigung

    Rechtsgrundlage (Befugnisnorm) für das unter Punkt 1. Der Verfügung vom 29.06.2010 verfügte bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, Hess.VGRspr. 2000, 67 ).
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

    Rechtsgrundlage (Befugnisnorm) für das unter Punkt 1. der angegriffenen Verfügungen angeordnete bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, Hess.VGRspr. 2000, 67 [zu den inhaltsgleichen Vorläufervorschriften]).
  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

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  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Ermächtigungsgrundlage (Befugnisnorm) für das bauaufsichtliche Nutzungsverbot war zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung § 78 Abs. 1 Hessische Bauordnung vom 20.12.1993 (GVBl. I S. 655) in der Fassung vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562) - HBO 1993 -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 61 Abs. 2 Satz 1 HBO 1993 vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, …
  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2014 - 8 L 1424/14

    Nutzungsverbot für Werbeanlage an der Stätte der Leistung nach Aufgabe derselben

    Rechtsgrundlage (Befugnisnorm) für das in der an die Antragstellerin gerichteten Verfügung vom 28.04.2014 unter Ziffer 1 verfügte bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, Hess.VGRspr. 2000, 67 ).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    16 Rechtsgrundlage (Befugnisnorm) für das unter Punkt 1. a) der Verfügung vom 22.08.2011 verfügte bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, Hess.VGRspr. 2000, 67 ).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Rechtsgrundlage (Befugnisnorm) für das unter Punkt 1. der Verfügung vom 22.02.2011 verfügte bauaufsichtliche Nutzungsverbot ist § 72 Abs. 1 Satz 2 Hessische Bauordnung - HBO -, der der allgemeinen Befugnisnorm des § 53 Abs. 2 Satz 2 HBO vorgeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1997 - 4 TG 73/97 -, BRS 59 Nr. 214; Beschluss vom 20.12.1999 - 4 TG 4637/98 -, Hess.VGRspr. 2000, 67 ).
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2011 - 8 L 1897/11

    Nutzungsverbot für ein Sportwettbüro

  • VG Gießen, 25.03.2014 - 1 L 3136/13

    Stadtallendorf: Sportsbar und Wettbüro - Eilantrag erfolglos

  • VG Gießen, 08.12.2008 - 1 L 4547/08

    Muslimischer Metzger unterliegt auch mit Eilantrag wegen baurechtlicher

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